Kölsch mit Siegel: Was die g.g.A. bedeutet

Kölsch ist weit mehr als nur ein Bier – es ist ein Stück Kölner Lebensgefühl. Seit 1985 regelt die sogenannte Kölsch-Konvention (s. Bild) verbindlich, was dieses einzigartige Bier ausmacht. Unterzeichnet von den im Kölner Brauerei-Verband organisierten Brauereien, wurde sie noch im selben Jahr vom Bundeskartellamt genehmigt und im Bundesanzeiger eingetragen.

Was die Kölsch-Konvention regelt
Die Kölsch-Konvention definiert präzise, wie ein Kölsch beschaffen sein muss:
Kölsch, das nur in der Stange, dem typischen Kölschglas, serviert wird, ist ein obergäriges, helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, klares (blankes) Vollbier. Es wird nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut und darf nur (mit zwei historisch begründeten Ausnahmen) in den Brauereien Kölns hergestellt werden.
Diese Vorgaben sind für alle Kölsch-Brauereien verbindlich und stellen sicher, dass sich Bierliebhaber auf die gleichbleibend hohe Qualität und den charakteristischen Geschmack von Kölsch verlassen können.

Europäischer Schutz als Qualitätssiegel
Ein weiterer Meilenstein für Sorte Kölsch war die Anerkennung durch die Europäische Kommission im Jahr 1997. Seitdem ist Kölsch als „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) registriert – eine Ehre, die auch erlesenen Produkten wie Bordeaux-Wein, Chianti oder Champagner zuteilwird. Dank dieses Schutzstatus darf nur Bier, das nach den Kriterien der Kölsch-Konvention in Köln gebraut wird, als Kölsch bezeichnet werden.

Tradition und Moderne vereint
Die Kölsch-Konvention ist mehr als nur eine rechtliche Regelung – sie ist ein lebendiges Bekenntnis zur Brautradition und zum unverwechselbaren Geschmackserlebnis, das Kölsch bietet. Sie verbindet jahrhundertealte Braukunst mit modernen Qualitätsansprüchen und sorgt dafür, dass jede Kölsch-Stange ein Stück kölsche Lebensfreude transportiert.


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